Grünes Bauen in Berlin: Öffentliche Gebäude nach bundesweiten Standards

In Berlin gelten bundesweite Standards für umweltfreundliches Bauen bei öffentlichen Gebäuden. Das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) wird sowohl für Neubauten als auch für umfassende Modernisierungen von Bildungs-, Büro-, Verwaltungs- oder Laborgebäuden angewandt. Dies betrifft Maßnahmen mit Gesamtkosten von mindestens 10 Millionen Euro.

In technischen Leitfäden sind erweiterte Umweltanforderungen für Bauvorhaben formuliert. Mehr dazu lesen Sie auf berlinname.eu.

Wiederverwendung von Baumaterialien

Bauprojekte verursachen nach wie vor eine erhebliche Menge an Abfällen, wodurch Bauherren automatisch zu Abfallproduzenten werden. Dies bringt eine Reihe von Verpflichtungen gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz mit sich. Dieses Gesetz verpflichtet Abfallproduzenten, der Wiederverwendung geeigneter Bauteile, Baumaterialien und Möbel Vorrang einzuräumen. Dies kann im Vergleich zur Entsorgung auch Kosten sparen. Nicht vermeidbare Abfälle sollten vorrangig recycelt werden, indem die Abfallfraktionen direkt auf der Baustelle sortenrein gesammelt und zur Wiederverwertung weitergeleitet werden. Dies ist durch die Gewerbeabfallverordnung geregelt. Mit Schadstoffen belastete Bauteile und Baumaterialien müssen durch Schadstoffgutachten identifiziert und separat entsorgt werden. Zur Umsetzung dieser Anforderungen ist die Erstellung eines an das Gebäude angepassten Rückbaukonzepts notwendig.

Recycelte Baumaterialien

Einige der verbindlichen Anforderungen der neuen Verwaltungsvorschrift für Bau- und Umweltvorgaben (VwVBU) werden nur als Optionen angeboten. Berlin geht hier voran, insbesondere bei der Nutzung recycelter Baumaterialien wie RC-Beton.

Durch die Vergabe von Bauleistungen kann die öffentliche Verwaltung aktiv zur Ressourcenschonung beitragen, indem sie nachhaltig produzierte Produkte oder ressourcenschonende Verfahren bevorzugt. Auf diese Weise können kommunale Einrichtungen ein Motor für notwendige Innovationen werden.

Am 6. Oktober 2021 diskutierten rund 300 Teilnehmer auf dem ersten gemeinsamen Fachdialog das Thema „Wiederverwendung und Recycling von Dämmstoffen in Gebäuden“. Berlins Verwaltung plant, die Nutzung von Dämmstoffen in Bauprojekten ab 2024 in den Berliner Verwaltungsvorschriften für Beschaffung und Umwelt zu regeln. Ab 2024 sollen nur noch wiederverwendbare und recycelte Dämmstoffe verwendet werden, wobei der Anteil an recycelten Materialien ambitionierte Ziele erreichen soll.

Nachhaltiger Wohnungsbau

Nachwachsende Rohstoffe können sowohl zur Ressourcenschonung als auch zum Klimaschutz beitragen. Eine Studie mit dem Titel „Kriterien für nachhaltiges Wohnen in Berlin“ zeigt, wie der Einsatz von umweltfreundlichen, nachwachsenden Materialien die Umweltbilanz eines Gebäudes positiv beeinflussen kann.

Doppelkastenfenster dominieren den städtischen Charakter Berlins. Sorgfältig aufbereitete und verbesserte Doppelfenster erreichen energetische Werte, die die Anforderungen der Energieeinsparverordnung von 2014 für neue Fenster übertreffen. Lebenszyklusanalysen belegen die geringeren Umweltauswirkungen der Modernisierung von Doppelfenstern im Vergleich zu neuen Holz- oder PVC-Fenstern. Somit können erneuerte Doppelfenster ihre Funktion über Jahrzehnte hinweg erfüllen. Die neuen Vorgaben sehen daher die Wiederverwendung solcher Fenster vor. Neue Umweltanforderungen gelten auch für den Hochbau.

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