Was tun mit dem Herbstlaub in Berlin und wer ist für die Beseitigung zuständig?

Schätzungsweise eine halbe Million Straßenbäume sorgen an heißen Sommertagen in Berlin für kühlenden Schatten. Doch mit dem goldenen Herbst beginnt die arbeitsreiche Zeit für Haus- und Gartenbesitzer sowie die Berliner Stadtreinigung (BSR). Die Bäume werfen ihr Laub ab, und bevor das nasse Laub auf Radwegen und Gehsteigen gefährlich wird, muss es beseitigt werden. Wer ist für das Fegen und Harken zuständig, und welche Rechte und Pflichten regelt das Berliner Straßenreinigungsgesetz? Mehr dazu lesen Sie auf berlinname.eu.

Wer ist fürs Laubfegen verantwortlich?

Die Berliner Stadtreinigung (BSR) ist für die Laubbeseitigung auf öffentlichen Straßen verantwortlich. Mitte Oktober starten etwa 2300 Mitarbeiter die jährliche „Sonderaktion Laubbeseitigung“. Sie nutzen rund 550 Fahrzeuge, etwa 100 Laubsauger sowie Hunderte von Besen, Rechen und Laubbläsern. Laut BSR werden durchschnittlich 36.000 Tonnen Laub pro Jahr gesammelt, was etwa dem Gewicht von 6000 afrikanischen Elefanten entspricht. Die Maßnahmen zur Laubbeseitigung werden im Herbst mehrfach durchgeführt, während die reguläre Straßenreinigung in angepasster Form weiterläuft.

Dies ist im Straßenreinigungsgesetz geregelt. Das Gesetz aus dem Jahr 1979 definiert, wann, wo und wie oft die BSR Reinigungsmaßnahmen durchführen muss. Es unterteilt öffentliche Straßen in die Klassen A, B und C, je nach Verkehrsaufkommen, Bebauungsdichte und Verschmutzungsgrad. Diese Einteilung bildet auch die Grundlage für die Laubbeseitigung.

Pflichten der Anwohner

Die Berliner Stadtreinigung übernimmt keine Laubbeseitigung auf Straßen der Klasse C. Hier sind die Anwohner selbst verantwortlich. Diese Straßen und Wege befinden sich meist in Randbezirken. Anwohner müssen Gehwege, sofern vorhanden, und die Fahrbahn bis zur Straßenmitte regelmäßig von Laub befreien und im Winter Schnee räumen.

Grundstückseigentümer sind verpflichtet, den Gehweg vor ihrem Grundstück sauber zu halten. Sie können diese Aufgabe vertraglich an Mieter übertragen oder eine professionelle Reinigungsfirma beauftragen. Im letzteren Fall tragen die Mieter die Kosten über die Betriebskostenabrechnung. Es besteht keine Pflicht, Gehwege und Straßen rund um die Uhr von Laub zu befreien. An Werktagen, einschließlich Samstagen, gilt die übliche Zeit von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr.

Grundstückseigentümer müssen Gefahren vermeiden und können für entstandene Schäden haftbar gemacht werden, wenn sie ihren Pflichten nicht nachkommen. Selbst wenn das Laub von einem benachbarten Baum stammt, ist der Eigentümer des Grundstücks, auf dem das Laub landet, zum Fegen verpflichtet.

Laubsäcke für 4 Euro

Die BSR ist verpflichtet, auf Straßen der Klassen A und B die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Sollte jemand auf Laub ausrutschen und Schadensersatz fordern, wird geprüft, ob der Reinigungsplan eingehalten wurde. Wenn der „Reinigungsplan“ eingehalten wurde, ist die BSR von der Haftung befreit.

Laubsäcke sind in den BSR-Recyclinghöfen für vier Euro pro Stück erhältlich. Die gefüllten Säcke können verschlossen am Straßenrand abgestellt werden, wo sie von der zuständigen Abholstelle eingesammelt werden. Die Entsorgung ist im Preis inbegriffen. Es dürfen nur original BSR-Laubsäcke verwendet werden; andere Behälter werden nicht akzeptiert. Gefüllte Laubsäcke können auch in den meisten Recyclinghöfen abgegeben werden. Ein Euro pro Sack wird als Aufwandserstattung gutgeschrieben.

Laub aus dem eigenen Garten kann auf dem Privatgrundstück kompostiert oder in kleinen Mengen über die Biotonne entsorgt werden. Es ist verboten, Gartenlaub von der eigenen Fläche einfach auf die Straße zu kehren. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem entsprechenden Bußgeld geahndet wird.

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